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Elternberatung

vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1 a AußStrG

Seit 1. Februar 2013 sind Paare vor einer einvernehmlichen Scheidung dazu verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen. 

 

"Damit Eltern erfahren wie es Kindern in dieser Situation geht, und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. In einem einmaligen Termin (Einzel-, Elternpaargespräch oder Gruppe) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich unterstützen können. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen" [Auszug Bundesministerium für Familien und Jugend]

Kosten: 

 

für Einzelberatung (1 Elternteil): € 90

 

für Beratung beider Elternteile in einem Treffen:  € 120 

 

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